Akademik

Fachaufsicht
Fạch|auf|sicht, die:
staatliche Aufsicht über die Verwaltungstätigkeit nachgeordneter Verwaltungseinheiten.

* * *

Fachaufsicht,
 
die von der zuständigen Behörde gegenüber anderen Behörden ausgeübte Rechts- und Zweckmäßigkeitskontrolle, verbunden mit der Befugnis, Weisungen zu erteilen. Fachaufsicht steht im Gegensatz zur Rechtsaufsicht; sie ist besonders im Kommunalrecht von herausragender Bedeutung. Dort erstreckt sie sich aber nur auf die Auftragsangelegenheiten, nicht auf die Selbstverwaltungsangelegenheiten oder die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. (Staatsaufsicht)

* * *

Fạch|auf|sicht, die (Rechtsspr.): staatliche Aufsicht über die Verwaltungstätigkeit nachgeordneter Verwaltungseinheiten od. bestimmter Gewerbezweige, die sich bes. auch auf die Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelnen erstreckt.

Universal-Lexikon. 2012.