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ver|ge|gen|ständ|li|chen 〈V. tr.; hat〉 (bildlich) darstellen, konkretisieren ● seine Gedanken \vergegenständlichen
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ver|ge|gen|ständ|li|chen <sw. V.; hat (bes. Philos.):
1.
a) in etw. real werden lassen; hypostasieren:
seine Ideen in einer Skulptur v.;
b) (abwertend) zu einem bloßen Gegenstand, Ding machen.
2. <v. + sich> sich in etw. darstellen:
der Mensch vergegenständlicht sich in seiner Arbeit.
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ver|ge|gen|ständ|li|chen <sw. V.; hat (bes. Philos.): 1. a) in etw. real werden lassen; hypostasieren: seine Ideen in einer Skulptur v.; Nirgendwo wird die vernünftige Zukunft vergegenständlicht (Zwerenz, Kopf 157); b) (abwertend) zu einem bloßen Gegenstand, Ding machen. 2. <v. + sich> sich in etw. darstellen: der Mensch vergegenständlicht sich in seiner Arbeit.
Universal-Lexikon. 2012.