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ver|dịng|li|chen 〈V. tr.; hat〉 dinglich, sachlich machen, anschaulich, deutlich machen
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1. zum [bloßen] Ding, Objekt machen:
das System verdinglicht den Menschen;
die Sexualität wird verdinglicht und zur Ware gemacht.
2. <v. + sich> zum [bloßen] Ding, Objekt werden:
ihre Wünsche verdinglichen sich im Konsumgut.
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ver|dịng|li|chen <sw. V.; hat [zu 1↑Ding] (Philos.): 1. a) hypostasieren, konkretisieren: Der Plunder ... ist so unbekümmert wie eine Lerche. Er ist das verdinglichte Gottesnarrentum (Meckel, Plunder 80); b) materialisieren. 2. <v. + sich> sich konkretisieren, sich materialisieren: ihre Wünsche verdinglichen sich im Konsumgut.
Universal-Lexikon. 2012.