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Flächenstaat
Flạ̈|chen|staat, der:
a) Staat (1 b), dessen Einwohnerzahl im Verhältnis zu seiner Fläche niedrig ist;
b) (Bundesrepublik Deutschland) Bundesland im Unterschied zu den Stadtstaaten Berlin, Hamburg u. Bremen.

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Flächenstaat,
 
Bezeichnung für einen Staat, der ein räumlich und verwaltungsmäßig fest definiertes Territorium umfasst. Der Flächenstaat ist - im Unterschied zum Personenverbandsstaat des Mittelalters - ein charakteristisches Merkmal des modernen Staates. In Deutschland wird heute zwischen Flächenstaat (z. B. Hessen) und Stadtstaat (z. B. Hamburg) unterschieden.

Universal-Lexikon. 2012.