Stạdt|staat 〈m. 23〉 eine Stadt als selbstständiges Staatswesen (z. B. früher in Italien, die Polis im alten Griechenland, in Dtschld. die Reichsstädte, heute noch Berlin, Bremen u. Hamburg)
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Stạdt|staat, der:
Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit selbstständiger Verfassung darstellt.
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Stadtstaat,
im Gegensatz zum Flächenstaat ein Staat, dessen Gebiet mit dem einer Stadt identisch ist; Gemeinde- und Staatsgebiet decken sich. In Deutschland bilden Berlin, Hamburg und - mit Besonderheiten hinsichtlich Bremerhavens - Bremen Stadtstaaten. Die Verfassung der Stadtstaaten vereinigen Elemente der Landes- und der Kommunalverfassung. - International auch Bezeichnung für Staaten, deren Staatsgebiet im Wesentlichen aus einer städtischen Zusammenballung besteht, z. B. Singapur. - Im Altertum bildeten häufig Städte als Stadtstaaten Herrschaftszentren (z. B. Stadtstaaten des Alten Orients, die griechische Polis), die sich zum Teil durch Eroberungen zu größeren Reichen entwickelten.
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Stạdt|staat, der: Stadt, die ein eigenes Staatswesen mit selbstständiger Verfassung darstellt: die altgriechischen, mittelalterlichen -en; zur Bundesrepublik gehören jetzt dreizehn Flächenstaaten und drei -en.
Universal-Lexikon. 2012.