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Ver|samm|lung [fɛɐ̯'zamlʊŋ], die; -, -en:a) <ohne Plural> das Versammeln; das Sichversammeln; das Zusammenkommen:
die Versammlung auf dem Bahnhofsvorplatz löst sich immer schnell auf.
Zus.: Volksversammlung.
b) Zusammenkommen, Beisammensein einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck:
eine große, öffentliche, politische Versammlung; wir berufen für nächste Woche eine Versammlung ein; ich erkläre die Versammlung für eröffnet, für geschlossen; auf der Versammlung wird der Vorstand neu gewählt und es findet eine Abstimmung zu wichtigen Themen statt.
Zus.: Aktionärsversammlung, Betriebsversammlung, Delegiertenversammlung, Fraktionsversammlung, Gemeindeversammlung, Generalversammlung, Gläubigerversammlung, Hauptversammlung, Innungsversammlung, Jahreshauptversammlung, Mitgliederversammlung, Parteiversammlung.
c) Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben:
anschließend geht die Versammlung geschlossen zum Sektempfang.
Syn.: ↑ Abteilung, ↑ Bande (emotional), ↑ Clique, ↑ Gespann, ↑ Gruppe, ↑ Haufen (ugs.), ↑ Horde (emotional abwertend), ↑ Meute (ugs. abwertend), ↑ Pulk, ↑ Schar, ↑ Trupp.
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Ver|sạmm|lung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. das Versammeln
2. das Sichversammeln
3. das Versammeltsein
4. versammelte Haltung u. Gangart (des Pferdes)
II 〈zählb.〉
1. mehrere zu einem bestimmten Zweck zusammengekommene Personen (Partei\Versammlung, Volks\Versammlung)
2. Besprechung, Beratung mehrerer Personen
● eine \Versammlung einberufen; die \Versammlung eröffnen, leiten, schließen; auf einer \Versammlung sprechen
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Ver|sạmm|lung , die; -, -en:
1. [im 15. Jh. versamblung]
a) <o. Pl.> das Versammeln, Sichversammeln, Zusammenkommen;
b) Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck:
eine öffentliche, politische V.;
eine V. einberufen, abhalten, leiten, verbieten, auflösen, stören, besuchen;
ich erkläre hiermit die V. für eröffnet, geschlossen;
die V. sprengen;
zu einer V. gehen;
c) mehrere, meist eine größere Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben:
eine große, vielköpfige V.;
die gesetzgebende V.
2. <o. Pl.> (Reiten)
b)↑ versammelte (2) Haltung eines Pferdes.
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Versammlung,
1) allgemein: Zusammenkunft einer größeren Zahl von Menschen zu einem bestimmten Zweck.
2) Pferdesport: durch Gewicht- und Zügeleinwirkung des Reiters bewirkte stärkere Beugung des Pferdes in den Hinterbeinen; dabei wird der Pferdehals näher an den Reiter herangeholt, und das Pferd tritt weniger raumgreifend, aber ausdrucksvoller.
3) Recht: Das Versammlungsgesetz regelt die öffentlichen, d. h. allgemein zugänglichen Versammlungen und unterscheidet entsprechend Art. 8 GG zwischen Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene grundsätzliche Anmeldepflicht ist der Begriff der Eilversammlung und der Spontanversammlung geprägt worden.
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Ver|sạmm|lung, die; -, -en [1: im 15. Jh. versamblung]: 1. a) <o. Pl.> das Versammeln, Sichversammeln, Zusammenkommen: Alarm vormittags war zu begrüßen, weil der Unterricht ausfiel und die V. der ganzen Oberschule im Keller zu Disziplinschwierigkeiten reichen Anlass bot (Küpper, Simplicius 73); b) Zusammenkunft, Beisammensein mehrerer, meist einer größeren Anzahl von Personen zu einem bestimmten Zweck: eine öffentliche, politische V.; die V. ist gut, schlecht besucht; Hier im Keller hat jedoch eine V. ... stattgefunden (Plievier, Stalingrad 287); eine V. einberufen, leiten, verbieten, auflösen, stören, besuchen; ich erkläre hiermit die V. für eröffnet, geschlossen; Gestern Abend war ein Haufen Männer ... dort und hat eine gewichtige V. abgehalten (Fels, Kanakenfauna 51); Man hatte angeordnet, meine V. zu sprengen (Niekisch, Leben 209); Die einzigen -en in der Bucht, an denen ich das Jahr über teilnahm, das waren die sonntäglichen Gottesdienste (Handke, Niemandsbucht 964); auf einer V. sprechen; in einer V. sein; von einer V. kommen; zu einer V. gehen; c) mehrere, meist eine größere Anzahl von Personen, die sich zu einem bestimmten Zweck versammelt haben: eine große, vielköpfige V.; Die gesetzgebende V. soll nicht auf die Aufgabe beschränkt sein, Gesetze zu erlassen (Fraenkel, Staat 118); Ein Student habe nach seinem Referat vor der ganzen V. an ihn die Frage gerichtet (Leonhard, Revolution 79). 2. <o. Pl.> (Reiten) a) das Versammeln (2) eines Pferdes; b) versammelte (2) Haltung eines Pferdes: Die noch stärkere Erholung für ein Pferd, das längere Zeit in hoher V. ging (Dwinger, Erde 91).
Universal-Lexikon. 2012.