Akademik

Notifikation
Bekanntmachung; Mitteilung; Ankündigung; Bekanntgabe; Offenlegung

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No|ti|fi|ka|ti|on 〈f. 20; veraltetAnzeige, Benachrichtigung

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No|ti|fi|ka|ti|on, die; -, -en [frz. notification, zu: notifier < lat. notificare, notifizieren]:
1. (veraltet) Anzeige; Benachrichtigung.
2. (Dipl.) Übergabe einer diplomatischen Note.

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Notifikation
 
[zu lateinisch notificare »bekannt machen«] die, -/-en, Notifizierung, Bekanntmachung eines einseitigen völkerrechtlichen Akts an fremde Staaten auf diplomatischem Weg. Die Notifikation selbst hat keinen rechtlichen Gehalt. Sie ist lediglich eine formalisierte Bekanntgabe einer völkerrechtserheblichen Tatsache. Das Völkerrecht schreibt in bestimmten Fällen die Notifikation als Voraussetzung für die Rechtserheblichkeit von Willenserklärungen oder sonstigen Handlungen vor. Beispiele: Kriegserklärung, Erklärung der Blockade, einseitige Erklärung der Beendigung des Kriegszustandes. Auch bilaterale oder multilaterale Verträge können Notifikationspflichten begründen. In anderen Fällen hat die Notifikation nur deklaratorischen Charakter, z. B. bei der Bekanntmachung eines Regierungswechsels.
 

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No|ti|fi|ka|ti|on, die; -, -en [frz. notification, zu: notifier < lat. notificare, ↑notifizieren]: 1. (veraltet) Anzeige; Benachrichtigung. 2. (Dipl.) Übergabe einer diplomatischen Note.

Universal-Lexikon. 2012.