würdigen; honorieren; bestätigen; quittieren; schätzen; respektieren; akzeptieren; achten; ästimieren (veraltend); wertschätzen
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an|er|ken|nen ['an|ɛɐ̯kɛnən], erkannte an, auch: anerkannte, anerkannt <tr.; hat:1. für rechtmäßig, gültig erklären:
eine neue Regierung, die Vaterschaft, einen Anspruch anerkennen.
Syn.: ↑ bestätigen.
2. lobend bestätigen, hervorheben:
sie erkannte seinen Fleiß an; ich erkenne dankbar an, dass ihr mir immer geholfen habt; sie musste anerkennen, dass sich ihre Mitarbeiter immer große Mühe gaben.
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ạn||er|ken|nen 〈V. tr. 166; hat〉
1. bestätigen, als gültig, richtig bejahen
2. würdigen, gutheißen, loben
● wir erkennen es an, 〈auch〉 wir \anerkennen es; eine Forderung \anerkennen; ein Kind \anerkennen als das eigene Kind bestätigen; die Meinung eines anderen \anerkennen; sich \anerkennend äußern; einen Staat diplomatisch \anerkennen einen (neugegründeten) Staat öffentlich bestätigen u. diplomatische Beziehungen zu diesem aufnehmen
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ạn|er|ken|nen <unr. V.; erkennt an/(bes. schweiz.:) anerkennt, erkannte an/(bes. schweiz.:) anerkannte, hat anerkannt>:
1.
a) gutheißen, billigen, akzeptieren, (einer Sache) zustimmen:
den neuen Chef a.;
Änderungen a.;
ich will a., dass du dich bemüht hast;
sie anerkennt die Tatsachen;
etw. neidlos a.;
b) würdigen, loben, respektieren, achten:
die Mitmenschen, die Spielregeln, jmds. Bemühungen a.;
anerkennende Worte.
2. (als jmdn., etw.) öffentlich bestätigen, für gültig erklären, legitimieren:
eine neue Regierung, einen Staat diplomatisch a.;
die Vaterschaft a.
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ạn|er|ken|nen <unr. V.; erkennt an/(auch:) anerkennt, erkannte an/(auch:) anerkannte, hat anerkannt>: 1. a) gutheißen, billigen, akzeptieren, einer Sache zustimmen: den neuen Chef a.; Änderungen a.; Ein Abseitstor von ... Jones erkannte der ... Schiedsrichter nicht an (Welt 13. 5. 65, 6); ich will a., dass du dich bemüht hast; das ist eine Tatsache, und ich anerkenne sie (Zorn, Mars 210); etw. neidlos a.; b) würdigen, loben, respektieren, achten: die Mitmenschen, Spielregeln, jmds. Bemühungen a.; 1977 anerkannte der Reichsbund ... die Durchführung ... durch einen Ehrenpreis (Spiegel 38, 1978, 15); anerkennende Worte (Worte der ↑Anerkennung 1). 2. (als jmdn., etw.) öffentlich bestätigen, für gültig erklären, legitimieren: eine neue Regierung, einen Staat diplomatisch a.; Natürlich ... könnt ihr das verbrecherische Regime ... nicht a. (Dönhoff, Ära 146); damit sie ... als politische Flüchtlinge anerkannt werden (Simmel, Stoff 64); die Vaterschaft a.
Universal-Lexikon. 2012.