Akademik

quittieren
würdigen; anerkennen; honorieren; bestätigen

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quit|tie|ren [kvɪ'ti:rən] <tr.; hat:
1. durch Unterschrift bestätigen, dass man etwas Bestimmtes erhalten hat:
[jmdm.] den Empfang des Geldes quittieren; auch itr.> auf der Rückseite [der Rechnung] quittieren; sie quittierte über [einen Betrag von] hundert Euro.
Syn.: bescheinigen, unterschreiben, unterzeichnen.
2. auf ein Verhalten, Geschehen o. Ä. in einer bestimmten Weise reagieren:
eine Kritik mit einem Achselzucken quittieren; einige Bemerkungen wurden mit Applaus quittiert.
Syn.: beantworten.

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quit|tie|ren 〈V. tr.; hat
1. einen Betrag \quittieren den Empfang eines B. bescheinigen
2. den Dienst \quittieren den Dienst aufgeben, das Amt niederlegen
3. eine Rechnung \quittieren den Empfang des Betrages auf der Rechnung bescheinigen
4. eine Bemerkung mit einem Lächeln \quittieren 〈umg.〉 mit einem Lächeln beantworten
● quittierte Rechnung [<frz. quitter „frei machen, verlassen“; → quitt]

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quit|tie|ren <sw. V.; hat [zu mhd. quīt (quitt) unter Einfluss von (m)frz. quitter < mlat. qui(e)t(t)are = befreien; (aus einer Verbindlichkeit) entlassen]:
1. durch Unterschrift eine Zahlung, Lieferung o. Ä. bestätigen:
[jmdm.] den Empfang einer Sendung q.;
auf der Rückseite [der Rechnung] q.;
sie quittierte über [einen Betrag von] hundert Euro.
2. auf ein Verhalten, Geschehen o. Ä. in einer bestimmten Weise reagieren:
eine Kritik mit einem Achselzucken q.
3. [frz. quitter] (veraltend) eine offizielle Stellung aufgeben; ein Amt niederlegen:
sein Amt q.;
der Offizier, Beamte quittierte den, seinen Dienst.

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quit|tie|ren <sw. V.; hat [zu mhd. quīt (↑quitt) unter Einfluss von (m)frz. quitter < mlat. qui(e)t(t)are = befreien; (aus einer Verbindlichkeit) entlassen; 3: frz. quitter]: 1. durch Unterschrift eine Zahlung, Lieferung o. Ä. bestätigen: [jmdm.] den Empfang einer Sendung q.; Frau Stühler ... Bitte, quittieren Sie den Brief (Brot und Salz 82); auf der Rückseite [der Rechnung] q.; er quittierte über [einen Betrag von] hundert Mark; 2. auf ein Verhalten, Geschehen o. Ä. in einer bestimmten Weise reagieren: eine Kritik mit einem Achselzucken q.; Das Kriminalgericht quittierte die Verfehlungen mit drei Monaten Gefängnis bedingt (Vaterland 1. 8. 84, 15); Manche Bemerkungen wurden mit Applaus quittiert (Presse 8. 6. 84, 3). 3. (veraltend) eine offizielle Stellung aufgeben; ein Amt niederlegen: sein Amt q.; der Offizier, Beamte quittierte den, seinen Dienst; Ü Gestern um 8.10 Uhr quittierte auf dem Holbeinplatz eine Straßenbahn ... den Dienst (NNN 9. 11. 85, o. S.).

Universal-Lexikon. 2012.