Akademik

Pfarrei
Pfarrhaus

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Pfar|rei 〈f. 18
1. = Pfarramt
2. = Pfarrbezirk
[nach Propstei u. a. gebildet; → Pfarre]

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Pfar|rei, die; -, -en:
a) unterste kirchliche Behörde mit einem Pfarrer an der Spitze:
eine P. mit 2 000 Seelen;
b) Pfarramt (1), Pfarrhaus:
der Chor trifft sich vor dem Auftritt in der P.

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Pfarrei
 
[althochdeutsch pfarra, vielleicht verwandt mit Pferch, auf das spätlateinische parrochia, von griechisch paroikía »Nachbarschaft«, eingewirkt hat], Pfarre, katholisches Kirchenrecht: eine meist territorial umschriebene Gemeinschaft von Gläubigen, die auf Dauer errichtet ist, einem Pfarrer als ihrem Seelsorger anvertraut wird und eine eigene Kirche (Pfarrkirche) hat. Die nicht territorial umschriebene Personalpfarrei ist nur als Ausnahme vorgesehen. Mehrere Pfarreien können einem Pfarrer anvertraut werden; möglich ist auch, dass eine große Pfarrei mehreren Pfarrern unter Federführung eines von ihnen zugeordnet wird. Die staatlich anerkannte Pfarrei bildet zugleich die Kirchengemeinde. Nach deutschem Staatskirchenrecht ist die Pfarrei als katholische Kirchengemeinde Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 
In den evangelischen Kirchen entspricht der Pfarrei der territorial beziehungsweise personal und konfessionell begrenzte Bezirk der Kirchengemeinde (Gemeinde).

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Pfar|rei, die; -, -en: a) unterste kirchliche Behörde mit einem Pfarrer an der Spitze: eine P. von 2 000 Seelen; eine große, ländliche P. übernehmen; Wenn die Bitttage waren, gingen die Leute in einer Prozession ... zu einer Kirche der anderen P. durch die Felder (Wimschneider, Herbstmilch 37); b) Pfarramt (1), Pfarrhaus: der kleine Chor kam in der P. zusammen, bevor er in die Kirche ging.

Universal-Lexikon. 2012.