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An|dro|hung ['andro:ʊŋ], die; -, -en:das Androhen:
auch durch die Androhung einer Strafe war er nicht dazu zu bewegen, das Verbot zu respektieren; jmdn. unter Androhung von Gewalt zu etwas zwingen.
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Ạn|dro|hung 〈f. 20〉 drohende Ankündigung ● unter \Androhung von Strafe
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Ạn|dro|hung, die; -, -en:
drohende Ankündigung:
die A. einer Strafe;
unter A. von Gewalt.
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Ạn|dro|hung, die; -, -en: drohende Ankündigung: die A. einer Strafe; unter A. von Gewalt.
Universal-Lexikon. 2012.