He|r|ạn|wach|sen|de, die/eine Heranwachsende; der/einer Heranwachsenden, die Heranwachsenden/zwei Heranwachsende:
a) weibliche Person, die heranwächst;
b) (Rechtsspr.) weibliche Person, die das achtzehnte, aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.
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Heranwachsende,
1) in Psychologie und Psychoanalyse Sammelbezeichnung für Mädchen und Jungen, die sich in der Adoleszenz, der Endphase des Jugendalters (etwa zwischen dem 17. und 21. Lebensjahr), befinden;
2) Begriff des Jugendstrafrechts, der Täter beziehungsweise Täterinnen bezeichnet, die zur Tatzeit das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Ob für die Tat dann Jugendstrafrecht oder allgemeines Strafrecht angewendet wird, hängt davon ab, ob der oder die Heranwachsende zur Tatzeit von der psychischen Entwicklung her noch auf der Stufe eines Jugendlichen ist. Im Zweifel (so die Rechtsprechung) wird Jugendstrafrecht angewendet.
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He|rạn|wach|sen|de, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete>: a) jmd., der heranwächst: von manch einem Gespräch hat der H. mit Sicherheit profitiert (Reich-Ranicki, Th. Mann 229); b) (Rechtsspr.) jmd., der das achtzehnte, aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat: Jung, der zur Tatzeit strafrechtlich gesehen noch -r war (MM 3. 5. 66, 11); ..., ob der Angeklagte bei Begehung der Tat noch -r oder schon 21 Jahre alt war (Welt 9. 11. 88, 4).
Universal-Lexikon. 2012.