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zusehen
ein Auge auf etwas werfen (umgangssprachlich); beachten; (etwas) im Auge behalten (umgangssprachlich); beobachten; bewachen; hüten; zuschauen

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zu|se|hen ['ts̮u:ze:ən], sieht zu, sah zu, zugesehen <itr.; hat:
1. (einem Vorgang) mit den Augen folgen; (jmdn., etwas) beobachten, betrachten:
jmdm. bei der Arbeit zusehen; sie sah der Prügelei aus sicherer Entfernung zu.
Syn.: gaffen (abwertend), glotzen (ugs., auch abwertend), gucken (ugs.), zuschauen (bes. südd., österr., schweiz.).
2. [ab]warten; mit einer Entscheidung zögern:
wir werden noch eine Weile zusehen, ehe wir eingreifen.
3. <mit Nebensatz> (für etwas) sorgen; (auf etwas) achtgeben:
sieh zu, dass du nicht fällst; ich werde zusehen (mich darum bemühen), dass ich pünktlich bin.
Syn.: sich kümmern um.

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zu||se|hen 〈V. intr. 235; hat
1. = zuschauen
2. bei etwas Zeuge sein, ohne selbst einzugreifen
3. \zusehen, dass ... 〈fig.〉 sich bemühen, versuchen ...
● sieh zu, dass du vorwärtskommst!; beeil dich!; bei näherem Zusehen stellte es sich als etwas anderes heraus; ich sah ihm bei der Arbeit zu; ich habe beim Sportfest nur zugesehen (mich nicht beteiligt); wir müssen \zusehen, dass wir so schnell wie möglich zum Bahnhof kommen 〈fig.〉; sehen Sie doch zu, dass Sie morgen mitkommen können 〈fig.〉; da sehe ich nicht mehr lange zu! 〈fig.〉 da warte ich nicht mehr lange ab, da greife ich bald ein; kannst du dabei ruhig \zusehen? 〈fig.〉 kannst du das dulden?; schon vom Zusehen wird mir schwindlig; soll er selbst \zusehen, wie er damit fertigwird! 〈fig.〉

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zu|se|hen <st. V.; hat:
1.
a) auf etw., was vorgeht, was jmd. tut, betrachtend seinen Blick richten; einen Vorgang o. Ä. mit den Augen verfolgen:
jmdm. [beim Arbeiten] interessiert, gedankenvoll, aufmerksam z.;
einem Feuerwerk z.;
<subst.:> mir wird schon vom [bloßen] Zusehen ganz schwindlig;
b) [genau] hinsehen:
wenn man genau zusieht;
<subst.:> bei näherem Zusehen.
2. etw. (was nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte) geschehen lassen, ohne etw. dagegen zu unternehmen:
[einem Unrecht] ruhig, unbeteiligt z.;
ohnmächtig, tatenlos z. müssen, wie etw. geschieht.
3. tun, was erforderlich ist, um etw. Bestimmtes sicherzustellen; für etw. Bestimmtes Sorge tragen:
sieh zu, dass du pünktlich bist!;
sieh zu, wo du bleibst! (sorge selbst für dich!);
soll er [doch] z., wie er damit fertigwird (damit fertigzuwerden ist sein Problem [u. nicht meines, unseres o. Ä.]).

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Zu|se|hen, das: in der Fügung auf Z. hin (schweiz.; auf Widerruf, bis auf weiteres): es sei inzwischen sicher, dass die Mieter auf Z. hin darin verbleiben können (Basler Zeitung 12. 5. 84, 39).

Universal-Lexikon. 2012.