Buchführer
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Buch|hal|ter ['bu:xhaltɐ], der; -s, -, Buch|hal|te|rin ['bu:xhaltərɪn], die; -, -nen:Person in einem Geschäft, Betrieb, die für die Buchführung zuständig ist:
sie arbeitet als Buchhalterin in einer kleinen Firma.
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Buch|hal|ter 〈m. 3〉 für die Buchführung zuständiger kaufmännischer Angestellter [nach ital. tenere i libri „die Bücher halten“, im Sinne von „die Handelsbücher führen“]
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Buch|hal|ter, der:
jmd., der die Geschäfts-, Rechnungsbücher eines Betriebes führt (Berufsbez.)
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Buchhalter,
Beruf mit kaufmännischer Ausbildung (z. B. Industriekaufmann beziehungsweise -frau), zum Teil auch (v. a. in Großunternehmen) mit Hochschulabschluss als Betriebswirt oder Diplomkaufmann. Buchhalter sind Fachkräfte für alle in der Buchführung anfallenden Tätigkeiten, wobei Lohn-, Kontokorrent-, Betriebsbuchhalter unterschiedliche Spezialisierungen darstellen. Besondere Kenntnisse müssen Bilanzbuchhalter besitzen, die mit der Erstellung des Jahresabschlusses betraut sind.
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Buch|hal|ter, der: jmd., der die Geschäfts-, Rechnungsbücher eines Betriebes führt (Berufsbez.).
Universal-Lexikon. 2012.