Be|triebs|wirt 〈m. 1〉 Absolvent eines Studiums der Betriebswirtschaft(slehre)
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Be|triebs|wirt, der:
jmd. mit abgeschlossener Ausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre.
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Betriebswirt,
Berufsbezeichnung für einen Wirtschaftswissenschaftler, der das Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer wissenschaftlichen Hochschule als Diplom-Kaufmann, Diplom-Betriebswirt oder an einer Fachhochschule als Diplom-Betriebswirt (FH), Diplom-Kaufmann (FH), Diplom-Finanzwirt (FH) (frühere Bezeichnung graduierter Betriebswirt) mit Diplomprüfung abgeschlossen hat. Absolventen einer Fachschulausbildung führen die Bezeichnung staatlich geprüfter Betriebswirt, technischer Betriebswirt oder praktischer Betriebswirt, Absolventen der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien die Bezeichnung Betriebswirt (VWA), Absolventen der Deutschen Angestelltenakademie die Bezeichnung Betriebswirt (DAA), Absolventen der Berufsakademien die Bezeichnungen Betriebswirt (BA) oder Diplom-Betriebswirt (BA). Betriebswirte sind v. a. im Handel, bei Banken und Versicherungen, in der Wirtschaftsberatung und -prüfung tätig, insbesondere als Bürofachkräfte, Unternehmer, Geschäftsführer und Fachkräfte in Stabsabteilungen.
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Be|triebs|wirt, der: jmd. mit abgeschlossener Ausbildung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaftslehre.
Universal-Lexikon. 2012.