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kon|fis|zie|ren 〈V. tr.; hat〉 beschlagnahmen, einziehen (Vermögen, Waffen, Zeitungsausgaben) [<lat. confiscare „mit Beschlag belegen“; zu fiscus „Staatskasse“]
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kon|fis|zie|ren <sw. V.; hat [lat. confiscare = in der Kasse aufbewahren, zu: fiscus, ↑ Fiskus] (bes. Rechtsspr.):
gerichtlich, von Staats wegen einziehen, beschlagnahmen:
jmds. Vermögen, gestohlene Waren k.;
die Bücher wurden von der Polizei konfisziert.
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konfiszieren
[lateinisch confiscare »in der Kasse aufheben«\], gerichtlich, von Staats wegen einziehen, beschlagnahmen.
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kon|fis|zie|ren <sw. V.; hat [lat. confiscare = in der Kasse aufbewahren, zu: fiscus, ↑Fiskus] (bes. Rechtsspr.): gerichtlich, von Staats wegen einziehen, beschlagnahmen: jmds. Vermögen, gestohlene Waren k.; die Bücher wurden von der Polizei konfisziert; Ü (scherzh.:) er konfiszierte eine von seines Vaters Renommierzigarren und setzte sie umständlich in Brand (Kirst, 08/15, 38).
Universal-Lexikon. 2012.