Waffen,
1) allg: Mittel (Geräte, Vorrichtungen, auch Werkzeuge) zur Bekämpfung von Zielen; dienen abgesehen von reinen Schutzwaffen stets gleichermaßen zu Angriffs- und Verteidigungszwecken. Waffen werden außer im militärischen Bereich (Kriegswaffen), im Polizeidienst u. Ä. auch zur Jagd (Jagdwaffen) und im Sport (Fechten, Schießsport) verwendet.
Waffen können nach unterschiedlichen Merkmalen klassifiziert werden. Je nachdem, ob der Mensch unmittelbar oder über eine bestimmte Entfernung auf ein Ziel einwirkt, unterscheidet man Nahkampf- und Fernkampfwaffen. Zu den Nahkampfwaffen gehören in der Nachfolge der steinzeitlichen Geräte, wie Faustkeil, Steinaxt und -beil, alle Arten der blanken Waffen, auch Hieb- und Stichwaffen oder kalte Waffen genannt (Messer, Dolch, Schwert, später Säbel und Degen, Bajonett und Seitengewehr), ferner die oft zu diesen gezählten Stangenwaffen sowie die Schlagwaffen. Älteste Fernkampfwaffen (Fernwaffen) sind der (Wurf-)Speer, Pfeil und Bogen (später auch die Armbrust), die Schleuder, Wurfgeräte wie der Bumerang, das Blasrohr, seit dem Altertum auch die schweren Wurfmaschinen. In Spätmittelalter und früher Neuzeit traten an deren Stelle zunehmend die Feuerwaffen (heiße Waffen, Schusswaffen, Rohrwaffen), die man nach ihrer Größe in Faustfeuerwaffen (Pistole, Revolver), Handfeuerwaffen (Gewehr; später Maschinenpistolen und -gewehre, Maschinenwaffen) sowie Geschütze einteilt. Im Zuge der technischen Entwicklung im 19. und v. a. im 20. Jahrhundert entstanden weitere, Spreng- und Splitterwirkung entfaltende Waffen: Handgranate, Mine, Torpedo, Bombe; daneben Brandstoffe enthaltende Brandkampfmittel (u. a. Flammenwerfer und Napalmbomben). Von den bis dahin herkömmlichen (konventionellen) Waffenwirkungsprinzipien wich man im Ersten Weltkrieg durch Anwendung von Kampfgas (chemische Waffen), im Zweiten Weltkrieg durch den ersten Einsatz von Atombomben ab (Kernwaffen); zu einem größeren nachweisbaren Einsatz von biologischen Waffen ist es bislang nicht gekommen. Ergänzt wurde das Waffenspektrum weiter durch die Einführung von Raketenwaffen und Marschflugkörpern (Cruisemissile), in der Entwicklung befinden sich gegenwärtig v. a. Strahlenwaffen.
Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts dienten als »Waffenträger« fast ausschließlich Mensch und Schiff (Kriegsschiffe), seitdem auch Luft- und Landfahrzeuge (Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber, Panzer).
H. Dathan: W.-Lehre für die Bundeswehr (41980);
G. Ortenburg: Waffe u. W.-Gebrauch im Zeitalter der Kabinettskriege (1986);
A. Wirtgen: Handfeuer-W. u. preuß. Heeresreform 1807 bis 1813 (1988);
Waffentechn. Tb., hg. v. Rheinmetall GmbH (81989);
Das Heerwesen in Brandenburg u. Preußen von 1640 bis 1806, Bd. 1: Die Bewaffnung, bearb. v. Heinrich Müller (1991);
Infanterie-W. gestern (1918-1945), Beitrr. v. R. Lidschun u. a., 2 Bde. (1991);
Zeitschrift: Jb. der Wehrtechnik (1966 ff.).
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Universal-Lexikon. 2012.