Akademik

ausblenden
supprimieren; unterdrücken; niederdrücken; ersticken (Gefühle); abwehren; verdrängen

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aus|blen|den ['au̮sblɛndn̩], blendete aus, ausgeblendet:
a) <tr.; hat aus einer Rundfunk-, Fernsehsendung, einem Film durch Ausschalten o. Ä. herausnehmen:
während einer Livesendung den Ton ausblenden.
b) <+ sich> (von einem Sender o. Ä.) sich aus einer Sendung ausschalten:
der Landessender wollte sich ausblenden.

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aus||blen|den 〈V. intr.〉
1. 〈Film, Rundfunk, TV〉 Ton u. (od.) Bild langsam verklingen od. verblassen lassen
2. 〈fig.〉 unerwünschte od. unerwartete Ereignisse od. Zustände nicht zur Kenntnis nehmen bzw. in Äußerungen außen vor lassen
● die Realität \ausblenden; seine NS-Vergangenheit wurde einfach ausgeblendet

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aus|blen|den <sw. V.; hat:
1.
a) (Film, Rundfunk, Fernsehen) (Ton, Bild) durch Ausschalten aus einer Sendung, einem Film herausnehmen:
während einer Livesendung den Ton a.;
b) <a. + sich> (Rundfunk, Fernsehen) (von einem Sender o. Ä.) sich aus einer Sendung ausschalten:
der Bayerische Rundfunk wollte sich a.
2. (eine Gegebenheit, Tatsache) nicht zur Kenntnis nehmen od. verschweigen, nicht zeigen:
die Realität a.;
Probleme a.

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I
Ausblenden,
 
Fade-out [feɪd 'aʊt, englisch], Fading ['feɪdɪȖ, englisch], bei Ton- und Bildträgern besonders in der neueren Unterhaltungsmusik übliches Beenden eines Musikstücks durch ständige Abnahme der Lautstärke, wodurch bestimmte Stimmungsqualitäten erhalten bleiben. Die Aufnahmetechnik des Ausblendens wird zum Teil auch bei Live-Auftritten imitiert.
II
Ausblenden
 
(Fading-out): gezieltes schrittweises Absetzen künstlicher Hilfsmaßnahmen (z. B. Anweisungen, Verstärkungen) durch den Psychotherapeuten, um das erwünschte Verhalten von diesen Maßnahmen allmählich unabhängig zu machen und es zu stabilisieren.

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aus|blen|den <sw. V.; hat: a) (Rundf., Ferns., Film) (Ton, Bild) durch Ausschalten aus einer Sendung, einem Film herausnehmen: während einer Livesendung den Ton a.; Oft wird am Ende des Schlagers der Lautstärkeregler dazu genutzt, den Schlager langsam auszublenden (Kraushaar, Lippen 19); b) <a. + sich> (Rundf., Ferns.) (von einem Sender o. Ä.) sich aus einer Sendung ausschalten: der Bayerische Rundfunk ... wollte sich ... a. und seinem Publikum verdaulichere Kost bieten (Hörzu 49, 1972, 165).

Universal-Lexikon. 2012.