Mịsch|kal|ku|la|ti|on, die (Wirtsch.):
Kalkulation, bei der die Preise für einzelne Güter von den tatsächlichen Kosten nach oben od. unten abweichend so festgesetzt werden, dass insgesamt mindestens kostendeckend verkauft wird.
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Mischkalkulation,
kalkulatorischer Ausgleich, Ausgleichskalkulation, Marketing: preispolitische Verhaltensweise, bei der einzelne Produkte oder Leistungen eines Anbieters über die jeweils exakt zurechenbaren Kosten hinaus mit unterschiedlich hohen Kalkulationsaufschlägen oder sogar -abschlägen (»Untereinstandspreis«) belegt werden, um unterschiedlichen Marktbedingungen (z. B. Sonderangebote der Konkurrenz) oder Absatzzielen (z. B. Kundengewinnung) besser gerecht zu werden (Preisdifferenzierung). Artikel mit über- beziehungsweise unterdurchschnittlichem Kalkulationsaufschlag heißen Ausgleichsgeber beziehungsweise -nehmer. Entscheidend für den Anbieter ist nicht der Artikel-, sondern der Periodengewinn aller Artikel oder der verschiedenen Sortimente.
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Mịsch|kal|ku|la|ti|on, die (Wirtsch.): Kalkulation, bei der die Preise für einzelne Güter von den tatsächlichen Kosten nach oben od. unten abweichend so festgesetzt werden, dass insgesamt mindestens kostendeckend verkauft wird.
Universal-Lexikon. 2012.