hängenbleiben; (sich) verhaken
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ver|fan|gen [fɛɐ̯'faŋən], verfängt, verfing, verfangen:1. <+ sich> in etwas [Netzartigem] hängen bleiben, sich darin festhaken:
der Fuß hat sich in den Schnüren verfangen; der Ball verfing sich im Gestrüpp.
2. <itr.; hat (meist verneint); die gewünschte Wirkung, Reaktion [bei jmdm.] hervorrufen:
solche Mittel, Tricks verfangen bei mir nicht.
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ver|fạn|gen 〈V. 132; hat〉
I 〈V. intr.〉 wirken, helfen, nützen ● hier verfängt nichts mehr; alle Bitten, Mahnungen verfingen bei ihm nicht; vielleicht verfängt ein Geldangebot bei ihm; schöne Worte \verfangen bei mir nicht
II 〈V. refl.〉 sich in etwas \verfangen sich in etwas verwickeln, verwirren, verstricken ● das Tier hat sich im Netz \verfangen; sich in Widersprüche \verfangen
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1. <v. + sich> in einem Netz, einer Schlinge o. Ä. hängen bleiben:
die Angel hatte sich im Schilf verfangen;
Ü sich in Widersprüchen v.
2. die gewünschte Wirkung, Reaktion [bei jmdm.] hervorrufen (meist verneint):
solche Tricks verfangen bei mir nicht.
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ver|fạn|gen <st. V.; hat [mhd. (sich) vervāhen = zusammenfassen, sich festfangen]: 1. <v. + sich> in einem Netz, einer Schlinge o. Ä. hängen bleiben: sein rechter Fuß verfing sich im Tauwerk (Hausmann, Abel 119); Der Stoff hat sich im Reißverschluss verfangen (Schwaiger, Wie kommt 7); die Angel hatte sich im Schilf verfangen; Ü sich in Widersprüchen v.; wenn unsere Blicke sich ineinander verfingen (Mayröcker, Herzzerreißende 138). 2. die gewünschte Wirkung, Reaktion [bei jmdm.] hervorrufen (meist verneint): solche Tricks verfangen bei mir nicht; Die Argumente der Politiker zur Nachrüstung verfingen nicht (Spiegel 26, 1981, 4); Als er sah, dass kein Zureden verfing ... (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, 21). ∙ 3. beschlagnahmen, pfänden: Den Spieß muss ich mir pfänden; ich nehm ihn mir zu Haft. Der Spieß ist mir verfangen (von mir beschlagnahmt; Uhland, Schenk von Limburg).
Universal-Lexikon. 2012.