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Nuntius
Legat; Vermittler; Unterhändler

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Nụn|ti|us 〈m.; -, -ti|en〉 päpstl. Botschafter; oV 〈österr.〉 Nunzius [lat., „Bote, Verkünder“]

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Nụn|ti|us, der; -, …ien [mlat. nuntius curiae < lat. nuntius = Bote]:
ständiger diplomatischer Vertreter des Papstes bei einer Staatsregierung.

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Nụntius
 
[lateinisch »Bote«] der, -/...ti |en, Apostolischer Nuntius, Gesandter des Papstes in einem Staat mit der Aufgabe, die Beziehungen zur Regierung und zur katholischen Kirche dieses Staates zu pflegen und darüber zu berichten. Diplomatisch hat der Nuntius den Rang eines Botschafters, kirchlich ist er in der Regel Titularerzbischof. Den Titel Nuntius führen nur diejenigen Gesandten, denen innerhalb des betreffenden diplomatischen Korps der Ehrenvorrang des Doyen zuerkannt wird, andernfalls lautet der Titel Pronuntius. Diesem kommt die gleiche Stellung wie dem Nuntius zu, während ein Internuntius zur zweiten Klasse der Gesandten gehört (Botschafter). Im Rahmen seines Auftrags genießt auch ein päpstlicher Sondergesandter (»Legatus a latere«; Apostolisches Legat) diplomatischen Status. Ein päpstlicher Gesandter ohne Diplomatenrang ist der Apostolische Delegat. Im kirchlichen Sprachgebrauch ist päpstlicher Legat auch Bezeichnung aller päpstlichen Gesandten. Kirchenrechtlich ist ihre Stellung durch cc. 362-367 CIC bestimmt. - Ständige päpstliche Legaten gab es vom 5. bis 9. Jahrhundert am byzantinischen Hof. Die erste Nuntiatur im modernen Sinn (heute neben dem Nuntius mit einigen geistlichen Mitarbeitern in Diplomatenstellung) wurde 1500 in Venedig eröffnet.

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Nụn|ti|us, der; -, ...ien [mlat. nuntius curiae < lat. nuntius = Bote]: ständiger diplomatischer Vertreter des Papstes bei einer Staatsregierung.

Universal-Lexikon. 2012.