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Für|spre|cher ['fy:ɐ̯ʃprɛçɐ], der; -s, -, Für|spre|che|rin ['fy:ɐ̯ʃprɛçərɪn], die; -, -nen:Person, die für jmdn. Fürsprache einlegt:
der Geistliche fand in dem Politiker einen eifrigen Fürsprecher; sie hatte in der Vorsitzenden eine Fürsprecherin.
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Für|spre|cher 〈m. 3〉 jmd., der für einen anderen Fürsprache einlegt, der für einen andern (bittend) spricht ● einen mächtigen \Fürsprecher haben
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Für|spre|cher, der; -s, -:
1. jmd., der durch seine Fürsprache jmds. Interessen, Wünsche vertritt:
Ü ein F. der Gewaltlosigkeit (jmd., der Gewaltlosigkeit fordert, propagiert).
2. (schweiz.) Rechtsanwalt.
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Fürsprecher,
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Für|spre|cher, der; -s, -: 1. jmd., der durch seine Fürsprache jmds. Interessen, Wünsche vertritt: jmds. F. sein; in jmdm. einen F. haben; Ü ein F. der Gewalt (jmd., der Gewalt fordert, propagiert; Weiss, Marat 134); Der neue Konservatismus macht sich zum F. sterbender Wälder (Fest, Im Gegenlicht 397). 2. ↑Fürsprech (2).
Universal-Lexikon. 2012.