1. Person, die jmdn. in rechtlichen Angelegenheiten berät oder (z. B. bei Prozessen) vertritt:
sie will Anwältin werden; sich einen Anwalt nehmen.
Zus.: Patentanwalt, Patentanwältin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Scheidungsanwalt, Scheidungsanwältin, Staatsanwalt, Staatsanwältin, Staranwalt, Staranwältin.
2. Person, die etwas verficht, für jmdn., etwas eintritt:
als Anwalt einer guten Sache auftreten.
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Ạn|wäl|tin 〈f. 22〉 weibl. Anwalt
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Ạn|wäl|tin, die; -, -nen:
w. Form zu ↑ Anwalt.
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Universal-Lexikon. 2012.