Akademik

zuerkennen
zusprechen; (einen Preis) verleihen; erteilen; vergeben

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zu|er|ken|nen ['ts̮u:|ɛɐ̯kɛnən], erkennt zu/(seltener:) zuerkennt, erkannte zu/(seltener:) zuerkannte, zuerkannt <tr.; hat:
durch einen Beschluss erklären, dass jmdm. etwas zusteht, gegeben werden soll:
ihm wurde eine hohe Belohnung zuerkannt; die Fakultät hat ihr den Doktortitel zuerkannt.
Syn.: zusprechen.

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zu||er|ken|nen 〈V. tr. 166; hat〉 jmdm. etwas \zuerkennen (gerichtlich) zusprechen ● etwas dem Meistbietenden \zuerkennen (bei Versteigerungen); jmdm. den ersten Preis \zuerkennen; jmdm. ein Recht \zuerkennen

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zu|er|ken|nen <unr. V.; erkennt zu/(selten auch:) zuerkennt, erkannte zu/(selten auch:) zuerkannte, hat zuerkannt>:
a) [durch einen (Gerichts)beschluss] zusprechen:
jmdm. eine Entschädigung z.;
die Jury erkannte ihm einen Preis zu;
die Fakultät hat ihm den Doktortitel zuerkannt;
b) beimessen, zuschreiben (1 b):
der Ernährung wird in der Entwicklung eines Kindes eine wichtige Rolle zuerkannt.

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zu|er|ken|nen <unr. V.; erkennt zu/(selten auch:) zuerkennt, erkannte zu/(selten auch:) zuerkannte, hat zuerkannt>: a) [durch einen (Gerichts)beschluss] zusprechen: jmdm. eine Entschädigung z.; die Jury erkannte ihm einen Preis zu; die Fakultät hat ihm den Doktortitel zuerkannt; nachdem die Verfassung ... der Nationalversammlung das alleinige Recht zuerkannt hatte, über die staatlichen Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen (Fraenkel, Staat 57); b) beimessen, ↑zuschreiben (1 b): Das Gefühl ... hat sich in den Glauben an einen Entwicklungsvorsprung verwandelt, den wir uns ... gegenüber Lateinamerika zuerkennen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 93); Damals erkannte man dem Traum eine ... tiefe Weisheit zu (Nigg, Wiederkehr 69).

Universal-Lexikon. 2012.