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zu|spre|chen ['ts̮u:ʃprɛçn̩], spricht zu, sprach zu, zugesprochen:1. <itr.; hat in bestimmter Weise zu jmdm. sprechen, um ihn zu trösten, zu beruhigen oder um ihm Mut zu machen:
jmdm. beruhigend zusprechen; <auch tr.> jmdm. Mut, Trost zusprechen (jmdn. trösten).
er sprach eifrig dem Bier zu.
3. <tr.; hat erklären, dass etwas jmds. Eigentum sein soll:
jmdm. das Erbe zusprechen.
Syn.: ↑ zuerkennen.
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zu||spre|chen 〈V. 246; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \zusprechen
1. durch Urteil zuerkennen
2. sprechend mitteilen
● das Gericht sprach ihm das Erbe zu; das Kind wurde bei der Scheidung der Mutter zugesprochen; er sprach mir Mut, Trost zu gab mir mit Worten Mut, Trost
II 〈V. intr.〉
1. jmdm. \zusprechen auf jmdn. einreden, jmdm. in Worten Trost, Unterstützung spenden
2. dem Essen \zusprechen 〈fig.〉 Essen (mit Appetit) zu sich nehmen
● dem Bier, der Flasche, dem Wein fleißig \zusprechen 〈fig.〉 viel trinken; jmdm. besänftigend, freundlich, gut, tröstend \zusprechen; er spricht dem Essen eifrig, kräftig, tüchtig, wacker zu; einer Speise nur mäßig \zusprechen
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1.
a) mit Worten zuteilwerden lassen, geben:
sie sprach ihm, sich selbst Hoffnung, Mut zu;
b) in bestimmter, auf eine positive Wirkung bedachter Weise zu jmdm. sprechen, mit Worten auf jmdn. einzuwirken suchen:
jmdm. gut, beruhigend, besänftigend, ermutigend, tröstend, freundlich z.
2.
a) offiziell als jmdm. gehörend anerkennen; zuerkennen:
das Gericht sprach die Kinder, das Sorgerecht der Mutter zu;
b) zuerkennen, zuschreiben:
einer Pflanze Heilkräfte z.;
Verdienste, die man ihm z. muss;
c) (schweiz.) (als finanzielle Unterstützung o. Ä.) gewähren, bewilligen.
3. (geh.) etw. zu sich nehmen, von etw. genießen:
dem Essen reichlich, kräftig, tüchtig, eifrig, fleißig, nur mäßig z.;
dem Alkohol z. (viel Alkohol trinken).
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zu|spre|chen <st. V.; hat [mhd. zuosprechen = zu jmdm. sprechen; anklagen]: 1. a) mit Worten zuteil werden lassen, geben: jmdm. Trost, Hoffnung z.; sie sprach ihm, sich selbst Mut zu; Zu beiden Seiten des Rasenden saßen sie ..., versuchten, ... ihm Beruhigung zuzusprechen (Seidel, Sterne 186); b) in bestimmter, auf eine positive Wirkung bedachter Weise zu jmdm. sprechen, mit Worten auf jmdn. einzuwirken suchen: jmdm. gut, beruhigend, besänftigend, ermutigend, tröstend, freundlich z.; Ich will gleich zu ihr gehen, dachte sie. Ich will ihr z. (Fussenegger, Haus 539); Ü Nach Nara ..., weil eine innere Stimme ihm zusprach (eingab), das wenigstens müsse er gesehen haben (Muschg, Sommer 95). 2. a) offiziell als jmdm. gehörend anerkennen; zuerkennen: das Gericht sprach die Kinder, das Sorgerecht der Mutter zu; das Erbe wurde ihm zugesprochen; ihnen gehörte die Weltmeisterschaft, die ihnen die Preisrichter denn auch zusprachen (Maegerlein, Triumph 63); b) zuerkennen, zuschreiben: einer Pflanze Heilkräfte z.; Verdienste, die man ihm z. muss; Der Katarrh der Luftwege, den man mir zusprach (bescheinigte, attestierte; Th. Mann, Krull 51); c) (schweiz.) (als finanzielle Unterstützung o. Ä.) gewähren, bewilligen: Der Betrag ist ein Teil der 8 Mio. Fr., die der Bund ... der Interamerikanischen Entwicklungsbank zugesprochen hatte (NZZ 26. 8. 83, 18). 3. (geh.) etw. zu sich nehmen, von etw. genießen: dem Essen reichlich, kräftig, tüchtig, eifrig, fleißig, nur mäßig z.; Er scheint wirklich wieder übergenug dem Whisky zugesprochen zu haben (Prodöhl, Tod 130). ∙ 4. einen kurzen Besuch machen: eine Rittertafel ... Obenan saß der Heermeister ... nun folgten die Ritter nach ihrer Anciennität; Fremde hingegen, die zusprachen, mussten mit den untersten Plätzen vorlieb nehmen (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 12); Wir hatten drei Stunden dahin zu gehen, weil wir unterwegs in einigen Häusern zusprachen (Rosegger, Waldbauernbub 136).
Universal-Lexikon. 2012.