Akademik

verleihen
zusprechen; zuerkennen; erteilen; vergeben; herleihen (umgangssprachlich); ausleihen; verborgen

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ver|lei|hen [fɛɐ̯'lai̮ən], verlieh, verliehen <tr.; hat:
a) [gegen Gebühr] etwas vorübergehend weggeben, um es einem anderen zur Verfügung zu stellen:
er hat seinen Schirm [an einen Bekannten] verliehen.
Syn.: ausborgen (landsch.), ausleihen, borgen, leihen.
b) (jmdm.) als Auszeichnung überreichen:
ihr wurde ein hoher Orden verliehen.
Syn.: überreichen.
c) (geh.) zuteilwerden lassen:
dieses Make-up verleiht dem Gesicht ein frisches Aussehen; mit diesen Worten hatte er der Meinung aller Ausdruck verliehen (hatte er die Meinung aller ausgedrückt).

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ver|lei|hen 〈V. tr. 177; hat
1. etwas \verleihen (bes. gegen Entgelt) ausleihen, borgen
2. jmdm. etwas \verleihen
2.1 (feierlich) zusprechen, übertragen (Preis, Orden, Titel, Rechte)
2.2 〈fig.〉 mit etwas ausstatten
● Autos, Fahrräder, Kostüme \verleihen; jmdm. den Titel „Dr. h.c.“ \verleihen; er verleiht seine Bücher nicht gern; ihr Zuspruch verlieh ihm neuen Mut 〈fig.〉

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ver|lei|hen <st. V.; hat [mhd. verlīhen, ahd. farlīhan]:
1. [gegen Gebühr] vorübergehend einem anderen überlassen, zur Verfügung stellen:
Boote, Fahrräder, DVDs v.;
ich verleihe meine Bücher nicht gerne;
die Bank verleiht Geld an ihre Kunden.
2. (zur Auszeichnung) überreichen:
jmdm. einen Orden, Titel, Preis v.
3. (geh.) geben:
die Wut verlieh ihr neue Kräfte;
seinen Worten Nachdruck v.

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ver|lei|hen <st. V.; hat [mhd. verlīhen, ahd. farlīhan]: 1. [gegen Gebühr] etw. vorübergehend weggeben, um es jmdm. zur Verfügung zu stellen: Boote, Strandkörbe, Fahrräder, Videokassetten v.; ich verleihe meine Bücher nicht gerne; die Bank verleiht Geld an ihre Kunden; ... wenn sie Fischkutter verlieh, verlieh er besonders stabile, extra für den Verleih angefertigte Vogelscheuchen (Grass, Hundejahre 59). 2. jmdm. etw. überreichen u. ihn damit auszeichnen: jmdm. einen Orden, Titel, Preis, ein Amt v.; ihr wurden die Ehrenbürgerrechte ihrer Heimatstadt verliehen; Ü Die Gabe des Schauens, sie war mir verliehen (Th. Mann, Krull 97); ich verkniff mir großzügig, ihm allerlei Spitznamen wie Oboe, Krake oder Gottesanbeterin zu v. (Borchert, Draußen 105). 3. bewirken, dass jmd., etw. mit etw. (Besonderem) ausgestattet wird; geben, verschaffen: seinen Worten Nachdruck v.; Was den Charme seiner Prosa ausmacht und was ihr einen unvergleichlichen Reiz verleiht ... (Reich-Ranicki, Th. Mann 34); die Wut verlieh ihr neue Kräfte; dass die Verzerrung ins Längliche meinem Profil gewissermaßen einen aristokratischen Anstrich verleiht (Hausmann, Salut 9); Solch ein mutiges Eintreten für Recht und Gesetz verlieh ihm Autorität (Prodöhl, Tod 178).

Universal-Lexikon. 2012.