Akademik

Schiffsführung
Schịffs|füh|rung, die:
Gesamtheit der am Führen eines Schiffs Beteiligten.

* * *

Schiffsführung,
 
die Steuerung und Leitung eines Wasserfahrzeugs, dessen Navigation, Bedienung der Anlagen u. Ä.; setzt bei Sportbooten (von sehr kleinen Fahrzeugen abgesehen) einen Führerschein (Motorbootführerschein, Segelschein), bei Schiffen ein Schifferpatent voraus. Sportbootführerscheine werden von den Fachverbänden (z. B. Deutscher Segler-Verband) nach Ablegen entsprechender Prüfungen (bei den höheren Stufen auch Ableisten von Fahrzeiten) ausgestellt. Patente für die Führung von Seeschiffen werden nach Ableisten bestimmter Fahrzeiten und Absolvieren eines Studiums an staatlichen Fachhochschulen erworben.

* * *

Schịffs|füh|rung, die: Gesamtheit der am Führen eines Schiffes Beteiligten.

Universal-Lexikon. 2012.