Akademik

Klausur
Klassenarbeit; Test; Schulaufgabe; Prüfung

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Klau|sur [klau̮'zu:ɐ̯], die; -, -en:
Klassenarbeit, schriftliche Prüfung:
wir schreiben heute eine Klausur in Physik.
Syn.: Arbeit, Schularbeit (österr.).

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Klau|sur 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. Abgeschlossenheit, Einsamkeit
2. Verbot für Fremde, die privaten Räume eines Klosters zu betreten
3. Verbot für Ordensangehörige, bestimmte Räume ohne Erlaubnis zu verlassen
● jmdm. \Klausur auferlegen; in strenger \Klausur leben
II 〈zählb.〉
1. die Räume, deren Betreten Fremden verboten ist
2. = Klausurarbeit
● eine \Klausur schreiben; schriftliche \Klausur
[<spätlat. clausura „Verschluss, Einschließung“; zu lat. claudere „schließen“; verwandt mit → Klause] Siehe auch Info-Eintrag: Klausur - info!

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Klau|sur, die; -, -en [spätlat. clausura = Einschließung, zu lat. claudere = (ab-, ver)schließen]:
1. <o. Pl.> Abgeschlossenheit [gemäß einer Ordensregel od. Vorschrift]:
jmdm. K. auferlegen;
in strenger K. leben;
in K. verhandeln, tagen;
in K. gehen (sich zurückziehen).
2. Bereich in einem Kloster, für den Abgeschlossenheit vorgeschrieben ist:
Fremde haben keinen Zutritt zur K.
3. Klausurarbeit:
eine K. schreiben.
4. Klausurtagung.

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Klausur
 
[spätlateinisch »Einschließung«, zu lateinisch claudere, clausum »(ab-, ver)schließen«] die, -/-en,  
 1) katholisches Ordenswesen: Bezeichnung für den Bereich innerhalb eines Klosters, zu dem Außenstehende, v. a. Personen des anderen Geschlechts, keinen oder nur beschränkten Zutritt haben und den - je nach Strenge der Ordensregel - die Ordensangehörigen nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen verlassen dürfen. Die Klausur wurde seit jeher als wesentlicher Schutz der klösterlichen Gemeinschaft vor störenden Einflüssen durch die Außenwelt angesehen.
 
Das katholische Kirchenrecht von 1983 schreibt nur noch für die rein kontemplativen Nonnenklöster die »päpstliche Klausur« vor, die den Nonnen das Verlassen der Klausur nur aus dringenden Gründen erlaubt; die Form der Klausur in den übrigen Klöstern soll deren jeweiliger Eigenart angepasst sein (c. 667 CIC).
 
 2) Pädagogik: Klausurarbeit, schriftliche Prüfungsarbeit unter Aufsicht.
 

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Klau|sur, die; -, -en [spätlat. clausura = Einschließung, zu lat. claudere = (ab-, ver)schließen]: 1. <o. Pl.> Abgeschlossenheit [gemäß einer Ordensregel od. Vorschrift]: jmdm. K. auferlegen; in strenger K. leben; in K. verhandeln, tagen; Mit ... dem typisch amerikanischen Hang zur Perfektion ausgestattet, gingen die sechs Musiker erst lange in K. (zogen sich zurück, schlossen sich ab), bevor sie sich an die Öffentlichkeit wagten (Augsburger Allgemeine 6./7. 5. 78, XVI). 2. Bereich in einem Kloster, für den Abgeschlossenheit vorgeschrieben ist: Fremde haben keinen Zutritt zur K. 3. Klausurarbeit: eine K. schreiben; während der K. kam es zu Störungen.

Universal-Lexikon. 2012.