Schwạn|kungs|re|ser|ve, die:
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Schwankungsreserve,
Rückstellung zur Deckung von Defiziten in der gesetzlichen Rentenversicherung, die sich aus Betriebsmitteln und Rücklagen zusammensetzt. Der Schwankungsreserve werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt, das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Schwankungsreserve (§ 216 SGB VI).
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Schwạn|kungs|re|ser|ve, die: ↑Rückstellung (1) zur Deckung von Defiziten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Universal-Lexikon. 2012.