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Sondergesetz
Sọn|der|ge|setz, das (Rechtsspr.):
Gesetz, das mit Rücksicht auf in der Natur der Sache liegende Unterschiede eine Regelung für bestimmte Rechtsverhältnisse schafft, die von allgemein geltenden Regeln abweicht (z. B. das Verbraucherkreditgesetz).

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Sondergesetz,
 
im Gegensatz zu den diskriminierenden Ausnahmegesetzen ein Gesetz, das mit Rücksicht auf in der Natur der Sache liegende Unterschiede eine von allgemein geltenden Regeln abweichende Regelung für bestimmte Rechtsverhältnisse schafft (z. B. Handelsrecht als zivilrechtliches Sonderrecht; Verbraucherkreditgesetz als Sonderrecht für den Verbraucher).

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Sọn|der|ge|setz, das (Rechtsspr.): Gesetz, das mit Rücksicht auf in der Natur der Sache liegende Unterschiede eine Regelung für bestimmte Rechtsverhältnisse schafft, die von allgemein geltenden Regeln abweicht (z. B. das Verbraucherkreditgesetz).

Universal-Lexikon. 2012.