Akademik

Verbraucher
Konsument; Abnehmer

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Ver|brau|cher [fɛɐ̯'brau̮xɐ], der; -s, -, Ver|brau|che|rin [fɛɐ̯'brau̮xərɪn], die; -, -nen:
Person, die Waren zum Verbrauch oder Gebrauch kauft:
sie ist eine sehr kritische Verbraucherin; vor solchen Machenschaften muss der Staat die Verbraucher wirksam schützen.
Syn.: Konsument, Konsumentin.

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Ver|brau|cher 〈m. 3〉 Sy Konsument
1. jmd., der etwas verbraucht
2. jmd., der Waren erwirbt

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Ver|brau|cher, der; -s, - (Wirtsch.):
jmd., der Waren kauft u. verbraucht; Konsument:
die Interessen der V.

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I
Verbraucher
 
Recht: nicht einheitlich definierter Begriff, der in den Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher Bedeutung hat. Nach bürgerlichem Recht ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Verschiedene Gesetze räumen dem Verbraucher zu seinem Schutz beim Abschluss von Verbraucherverträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht nach § 361 a BGB ein (z. B. Fernunterrichtsschutzgesetz, Fernabsatzgesetz [elektronischer Geschäftsverkehr], Haustürgeschäftewiderrufsgesetz, [Haustürgeschäfte], Verbraucherkreditgesetz). Im Lebensmittel- und im Arzneimittelrecht ist der Begriff des Verbrauchers weiter gefasst.
II
Verbraucher,
 
1) Elektrotechnik: die elektrische Leistung aufnehmende und in eine andere Energieform (z. B. Wärme, Licht) umsetzende Baueinheit (Last) in einem elektrischen Stromkreis.
 
 2) Wirtschaft: im weiteren Sinn Personen, die wirtschaftlichen Güter erwerben, auch zur gewerblichen Produktion oder für den Handel; im engeren Sinn die Käufer (besonders private und öffentliche Haushalte) von Waren und Dienstleistungen zur eigenen Bedürfnisbefriedigung (Letztverbraucher, Endverbraucher, Konsument).

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Ver|brau|cher, der; -s, - (Wirtsch.): jmd., der Waren kauft u. verbraucht; Käufer, Konsument.

Universal-Lexikon. 2012.