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Steuervergütung
Steu|er|ver|gü|tung, die (Steuerw.):
(bes. bei der Warenausfuhr gewährte) staatliche Vergütung aufgrund gezahlter Steuer.

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Steuervergütung,
 
die »Rückgewährung« von Steuern durch den Fiskus, um eine Steuerbelastung rückgängig zu machen. Das Steuerrecht kennt derartige Steuervergütungen z. B. im Verbrauchsteuerrecht bei der Ausfuhr von mit Tabaksteuer usw. belasteten Waren oder im Rahmen des Körperschaftsteueranrechnungsverfahrens; im Quellenabzugsverfahren einbehaltene Kapitalertragsteuer auf Dividendenbezüge bestimmter, nicht zur Einkommensteuer veranlagter Aktionäre wird dagegen nach § 44 b Einkommensteuergesetz »erstattet«.

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Steu|er|ver|gü|tung, die (Steuerw.): (bes. bei der Warenausfuhr gewährte) staatliche Vergütung aufgrund gezahlter Steuer.

Universal-Lexikon. 2012.