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Quellenabzugsverfahren
Quellen|abzugsverfahren,
 
Steuerrecht: eine Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte: Die Steuer wird gleich bei der Auszahlung der steuerpflichtigen Einkünfte an den Empfänger von der auszahlenden Stelle einbehalten und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt (»Steuerabzug an der Quelle«). Das Quellenabzugsverfahren gibt es in Deutschland 1) für die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Lohnsteuer), 2) für bestimmte Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer), 3) für Gebietsfremde (beschränkt Steuerpflichtige) bei inländischen Einkünften aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied (Aufsichtsratsteuer), als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist und Bildberichterstatter, auch bei Vergütungen aus z. B. Lizenzen, Patenten und a. sowie 4) seit 2002 für Entgeltzahlungen an Bauunternehmer (Bauabzugsteuer). Die Vorzüge des Quellenabzugsverfahrens für das Finanzamt liegen im pünktlichen Zahlungseingang, in den geringen Erhebungskosten und den geringen Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung. Nachteilig für den Steuerpflichtigen ist, dass erst im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs beziehungsweise der Veranlagung zur Einkommensteuer die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können.

Universal-Lexikon. 2012.