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Ạn|schaf|fungs|kos|ten <Pl.>:
Kosten, die beim Erwerb von etw. entstehen.
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Anschaffungskosten,
Anschaffungswert, Rechnungswesen: tatsächliche Ausgaben (Aufwendungen), die der Bilanzierende leistet, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu gehören außer dem Anschaffungspreis die Anschaffungsnebenkosten (z. B. Provision, Transport-, Aufstellungs- und Montagekosten, Zoll, bei Immobilien auch Vermessungs- und Notarkosten sowie die Grunderwerbsteuer). Vom Anschaffungspreis sind Rabatte und Nachlässe (z. B. Skonti) abzuziehen. Anschaffungskosten bilden die Obergrenze für die Bewertung der Wirtschaftsgüter in Handels- und Steuerbilanz (Anschaffungswertprinzip) sowie den Ausgangspunkt zur Bemessung von Wertkorrekturen (Abschreibungen) bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
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Ạn|schaf|fungs|kos|ten <Pl.>: Kosten, die beim Erwerb von etw. entstehen: langlebige Gebrauchsgüter mit hohen A.
Universal-Lexikon. 2012.