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Visiereinrichtung
Vi|sier|ein|rich|tung, die:
dem genauen Anvisieren des Ziels dienende Einrichtung an [Hand]feuerwaffen.

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Visier|einrichtung
 
[v- ], Ziel|einrichtung, Teil einer Waffe, der dazu dient, sie auf ein Ziel einzurichten (zielen). Die einfache mechanische Visiereinrichtung auf Hand- und Faustfeuerwaffen sowie leichten Maschinenwaffen besteht aus Kimme (auch als »Visier« im engeren Sinn bezeichnet) und Korn, für leichte Flugabwehrwaffen gibt es das Kreiskorn- und das Ellipsenvisier. Leistungsstärker sind optische Visiereinrichtungen, bei Scharfschützen- und Jagdgewehren sowie Panzerabwehrhandwaffen in der Form des Zielfernrohrs, bei Kampfflugzeugen v. a. als Reflexvisier, bei dem bei eingespiegeltem Fadenkreuz dieses und das Ziel in direkter Durchsicht gleichzeitig sichtbar sind. Optische Zielgeräte bei Panzern sind Rundblickperiskop und Entfernungsmesser. Bei indirekt gerichteten Geschützen dienen als Ziel- und Richtmittel das optische Rundblickfernrohr (v. a. für das Einstellen der Seitenrichtung) sowie der mechanische Aufsatz, ein mit Erhöhungsskalen versehener Winkelmesser zur Einstellung der Rohrerhöhung; zum Senkrechtstellen der Richtmittel und zur Ausschaltung des Geländewinkels hat der Aufsatz entsprechende Libellen.

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Vi|sier|ein|rich|tung, die: dem genauen Anvisieren des Ziels dienende Einrichtung an [Hand]feuerwaffen.

Universal-Lexikon. 2012.