Akademik

appellieren
aufrufen; erflehen; inständig bitten; flehen; anflehen; auffordern; sich wenden an

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ap|pel|lie|ren [apɛ'li:rən] <itr.; hat:
sich nachdrücklich mit einer Aufforderung oder Mahnung (an jmdn.) wenden:
er appellierte an die Bewohner, Ruhe zu bewahren; an jmds. Einsicht appellieren.
Syn.: auffordern, aufrufen, mahnen.

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ap|pel|lie|ren 〈V. intr.; hat〉 an jmdn. od. etwas \appellieren sich an jmdn. od. etwas wenden, jmdn. od. etwas anrufen [<lat. appellare „anreden, anrufen“]

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ap|pel|lie|ren <sw. V.; hat:
1. [mhd. appellieren < lat. appellare = (um Hilfe) ansprechen] (bildungsspr.)
a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jmdn. wenden; jmdn. zu etwas aufrufen:
an das Volk, an die Belegschaft, an die Bevölkerung a.;
b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jmdm. ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen:
an jmds. Ehrgefühl, Humor, Einsicht a.;
an das Gewissen a.
2. (Rechtsspr. veraltet) Berufung einlegen:
an ein höheres Gericht, gegen ein Urteil a.

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appellieren,
 
1) sich nachdrücklich (an jemanden oder etwas) wenden, jemanden zu etwas aufrufen.
 
 2) veraltet: Berufung einlegen.

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ap|pel|lie|ren <sw. V.; hat [1: mhd. appellieren < lat. appellare = (um Hilfe) ansprechen]: 1. (bildungsspr.) a) sich nachdrücklich mit einer Mahnung, einer Aufforderung an jmdn. wenden; jmdn. zu etwas aufrufen: an das Volk, an die Belegschaft a.; appellierte die Polizei ... an die Bevölkerung ... mitzufahnden (Prodöhl, Tod 66); b) mit Nachdruck etwas Bestimmtes in jmdm. ansprechen, es wachzurufen, herauszufordern suchen: an jmds. Ehrgefühl, Humor, Einsicht a.; an das Gewissen a.; Ich appelliere an ihre mütterlichen Gefühle (H. Gerlach, Demission 185). 2. (Rechtsspr. veraltet, noch schweiz.) Berufung einlegen: an ein höheres Gericht, gegen ein Urteil a.; Die Verteidigung hat gegen diese ... Strafen appelliert (NZZ 29. 4. 83, 1).

Universal-Lexikon. 2012.