Akademik

aufrufen
hereinrufen; erflehen; inständig bitten; appellieren; flehen; anflehen; auffordern; sich wenden an

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auf|ru|fen ['au̮fru:fn̩], rief auf, aufgerufen <tr.; hat:
1. mit lauter Stimme, rufend [beim Namen] nennen:
einen Schüler aufrufen; nehmen Sie bitte im Wartezimmer Platz, bis Sie aufgerufen werden; du musst warten, bis deine Nummer aufgerufen wird.
2. [durch einen öffentlichen Appell] zu einem bestimmten Handeln oder Verhalten auffordern:
die Bevölkerung wurde zu Spenden aufgerufen.
Syn.: mahnen.

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auf||ru|fen 〈V. tr. 201; hat
1. durch Rufen zum Erheben od. Sichmelden veranlassen
2. zu etwas \aufrufen öffentlich auffordern, etwas Bestimmtes zu tun
3. Banknoten \aufrufen für ungültig erklären
4. die Einbildungskraft, jmds. Gewissen \aufrufen 〈fig.〉 die E., das G. wachrufen, an die E., das G. appellieren
● einen Schüler (im Unterricht) \aufrufen; jmdn. beim od. mit Namen \aufrufen; ein Programm \aufrufen 〈EDV〉 ein Anwendungsprogramm starten; zur Teilnahme, zum Widerstand \aufrufen; Sie müssen warten, bis Sie aufgerufen werden; einen Zeugen aufrufen einen Z. in den Zeugenstand rufen

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auf|ru|fen <st. V.; hat:
1. jmdn. aus einer Menge heraus [beim Namen] rufen, um ihn zu etw. zu veranlassen:
einen Schüler, einen Patienten, jmds. Namen, Nummer a.;
ist unser Flug schon aufgerufen worden? (Flugw.; sind die Passagiere unseres Fluges schon aufgefordert worden, sich zum Flugzeug zu begeben?).
2.
a) öffentlich zu einem bestimmten Handeln od. Verhalten auffordern:
die Bevölkerung zu Spenden, zum Widerstand a.;
b) (geh.) etw. in jmdm. wachrufen:
jmds. Rechtsempfinden, Hilfsbereitschaft a.
3. (EDV) abrufen, in Gang setzen:
ein Programm a.

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Aufrufen,
 
das Aktivieren bzw. In-Gang-Setzen eines Makros, eines Programms oder einer Hardware-gesteuerten Funktion, allgemein einer vordefinierten Befehlsfolge. Auch das Starten eines Unterprogramms bzw. einer Routine oder einer Funktion in einem Programm bezeichnet man als Aufrufen. Die meisten Maschinen oder Programmiersprachen sehen spezielle Befehle, Signale oder Anweisungen zum Aufruf einer Befehlsfolge vor. In einem Aufruf können oft aktuelle Werte an Variablen bzw. Parameter übergeben werden, die an die Stelle der vordefinierten Werte treten. In den meisten Programmiersprachen erfolgt ein Aufruf, wenn bei der Abarbeitung der einzelnen Befehle der Name des betreffenden Unterprogramms, versehen mit den nötigen Parameterwerten, auftritt.

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auf|ru|fen <st. V.; hat: 1. jmdn. aus einer Menge heraus [beim Namen] rufen, um ihn zu etw. zu veranlassen: einen Schüler, einen Patienten, jmds. Namen, Nummer a.; ist unser Flug schon aufgerufen worden? (Flugw.; ist bekannt gegeben worden, dass wir uns ins Flugzeug begeben sollen?). 2. a) öffentlich zu einem bestimmten Handeln od. Verhalten auffordern: die Bevölkerung zu Spenden, zum Widerstand a.; Das Opernhaus ist aufgerufen, sein Problem auch ein wenig selber zu lösen (NZZ 19. 12. 86, 35); b) (geh.) etw. in jmdm. wachrufen: jmds. Rechtsempfinden, Hilfsbereitschaft a. 3. (Rechtsspr.) öffentlich auffordern, sich zu melden: einen Zeugen, Erben a. 4. (EDV) abrufen, in Gang setzen: ein Programm a. 5. (Bankw.) für ungültig erklären u. einziehen: Banknoten a.

Universal-Lexikon. 2012.