Wịrt|schafts|sek|tor, der:
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Wirtschafts|sektor,
in der Wirtschaftswissenschaft Bezeichnung für 1) ein Gliederungsschema aus entwicklungstheoretischer Sicht, das eine Wirtschaft einteilt in den primären Sektor (Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft), den sekundären Sektor (Bergbau und Energiewirtschaft, Baugewerbe, verarbeitendes Gewerbe) sowie den tertiären Sektor (Handel, Verkehr, Kreditgewerbe, Versicherungen, sonstige Dienstleistungsunternehmen, Staat, private Organisationen ohne Erwerbszweck); 2) die Zusammenfassung wirtschaftlicher Institutionen (Wirtschaftssubjekte, -einheiten) im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur kontenmäßigen Darstellung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit; am gebräuchlichsten ist die Klassifizierung in Unternehmen, Staat sowie private Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck.
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Wịrt|schafts|sek|tor, der: ↑Sektor (1) innerhalb der ↑Wirtschaft (1 a) eines Landes.
Universal-Lexikon. 2012.