Akademik

zwangsweise
wohl oder übel; zwangsläufig; notgedrungen; unfreiwillig; zähneknirschend (umgangssprachlich); gezwungenermaßen; nolens volens

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zwạngs|wei|se 〈Adj.〉
1. erzwungen, aufgrund behördlicher Anordnung
2. zwangsläufig
● 〈vor Subst. a. attr.〉 ein \zwangsweises Vorgehen

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zwạngs|wei|se <Adv.>:
a) durch behördliche Anordnung, behördliche Maßnahmen erzwungen:
einen Beamten z. versetzen;
b) zwangsläufig:
z. auftretende Fehler.

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zwạngs|wei|se <Adv.>: a) durch behördliche Anordnung, behördliche Maßnahmen erzwungen: einen Beamten z. versetzen; eine Summe z. beitreiben; jmdn. z. versichern; <auch attr.:> Zu -n Impfungen ist es ... nirgends gekommen (Hörzu 38, 1973, 152); b) zwangsläufig: Die sich z. vergrößernde Differenz zwischen Möglichem und Wirklichem (Gruhl, Planet 255); <auch attr.:> dieses z. Inhalieren von Tabakschwelprodukten (Bundestag 188, 1968, 10150).

Universal-Lexikon. 2012.