Abendmahlsstreit,
die in der Geschichte der abendländischen Kirche geführten theologischen Auseinandersetzungen um das Wesen des Abendmahls und um die Frage, ob Christus in den Elementen Brot und Wein leiblich oder symbolisch anwesend sei. Zum 1. Abendmahlsstreit (831/833-845) Rathramnus; zum 2. Abendmahlsstreit (1050-79) Berengar von Tours. Im 3. Abendmahlsstreit (1524-29) lehrte Luther in Abgrenzung zur katholischen Lehre der substanziellen Verwandlung von Brot und Wein (Transsubstantiation) bei der Feier der Eucharistie die »wirkliche Gegenwart« Jesu Christi (Realpräsenz) im Abendmahl (Christus ist in Brot und Wein gegenwärtig), während Zwingli in den Elementen »Zeichen« sah, die den Menschen symbolisch an das durch Jesus Christus erworbene Heil erinnern (Brot und Wein bedeuten Leib und Blut Christi). Nach Calvin wird die Realpräsenz Christi durch den Heiligen Geist nur bei denjenigen bewirkt, die das Abendmahl gläubig empfangen. Der zwischen den Reformatoren zum Teil mit großer Heftigkeit geführte Streit bildete den theologischen Hauptgegensatz beim Marburger Religionsgespräch (1529). Erst in der Wittenberger Konkordie (1536) vollzog sich ein gewisser Ausgleich. Dennoch wurde der Gegensatz nicht wirklich überbrückt und lebte mit erneuter Heftigkeit im Streit der lutherischen Orthodoxie gegen die Abendmahlslehre Calvins auf. Erst in der Leuenberger Konkordie (1973) gelang es, die theologischen Gegensätze durch eine Rückbesinnung auf das Neue Testament zu überwinden.
Universal-Lexikon. 2012.