Interventionspreis,
der Preis, zu dem im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EG die staatlichen Interventionsstellen die ihnen angebotenen Erzeugnisse kaufen. Er liegt unter dem als Zielgröße angestrebten Preis (Richtpreis, Orientierungspreis, Grundpreis) und dem für die Einfuhr maßgeblichen Schwellenpreis. In einigen Marktordnungen wird heute bei der Intervention nicht mehr der volle Interventionspreis bezahlt.
Universal-Lexikon. 2012.