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Agnaten
Agnaten
 
[zu lateinisch agnatus »der Nachgeborene«], Singular Agnat der, -en,  
 1) allgemein und Genealogie: in männliche Linie verwandte Männer.
 
 2) germanisches und älteres deutsches Recht: die Schwertmagen oder Speermagen beziehungsweise Speerseite, die männlichen Blutsverwandten, die in männliche Linie vom gemeinsamen Stammvater abstammen und gegenüber den Spindelmagen oder Kunkelmagen lange Zeit im Erbrecht oder Wergeldempfang bevorrechtigt waren.
 
 3) römischem Recht: alle Personen, die unter derselben väterlichen Gewalt (Patria potestas) stehen oder stünden, wenn der gemeinschaftliche Stammvater noch lebte; ferner alle der väterlichen Gewalt durch Geburt oder Adoption Unterworfenen; Gegensatz: Kognaten, die durch gemeinsame Eltern oder Vorelternpaare Blutsverwandten.
 

Universal-Lexikon. 2012.