Alạrmanlagen,
technische Sicherungsanlagen, die eine erkannte Gefahr signalisieren, intern zur Alarmierung des anwesenden Personals, extern, um die Aufmerksamkeit der allgemeinen Öffentlichkeit zu erregen (anonymer Alarm) oder an eine Hilfe leistende Stelle (z. B. Feuerwehr, Polizei, Werkschutzzentrale, privater Sicherheitsdienst), um wirksame Gegenmaßnahmen gezielt einzuleiten. Dazu schalten Alarmanlagen akustische und optische Alarmierungseinrichtungen ein (z. B. Summer, Hupe, Sirene; Warnlampe, Blitzlichtleuchte), und/oder sie wählen automatisch mittels eines Telefonwählgerätes vorgegebene Telefonnummern an (z. B. automatisches Wähl- und Ansagegerät mit Tonbandansage, automatisches Wähl- und Übertragungsgerät mit digitaler Übertragung), und/oder sie übertragen Meldungen in eigenen Leitungsnetzen oder mittels einer Übertragungseinrichtung auf einer ständig geschalteten Telefonleitung, in Anlagen mit hohem Sicherheitsrisiko auch in verschlüsselten Übertragungsverfahren.
Anwendungen für Alarmanlagen können sein: 1) Gefahrenmeldeanlagen, 2) öffentliche Notrufanlagen, wie Feuermeldeanlagen, Polizeirufanlagen, 3) Diebstahlwarnanlagen, wie Warensicherungsanlagen und Autodiebstahlsicherungen.
Warensicherungsanlagen bestehen meist aus Schleusen (z. B. Mikrowellenfeld zwischen Antennenvorrichtungen) an Ausgängen von Verkaufsräumen. An den zu sichernden Waren werden Marken befestigt, die an der Kasse entfernt oder deaktiviert werden. Geschieht dies nicht, stören die Marken das Schleusenfeld, wodurch automatisch ein Alarm ausgelöst wird. Autodiebstahlsicherungen sind, abgesehen von mechanischen Sperren, die das Bewegen fahrwichtiger Teile einschränken oder verhindern (z. B. Lenkradsperre), möglich als Kontakte und Sensoren, wie Öffnungskontakte (z. B. Tür- oder Motorhaubenkontakte), Spannungssensoren (reagieren auf den Spannungsabfall, der beim Öffnen der Tür und dem automatischen Anschalten des Innenlichtes auftritt), Bewegungsmelder (z. B. Ultraschallmelder), Neigungsmelder (reagieren auf die Veränderung der Fahrzeuglage), als elektronische Wegfahrsperren, die entsperrt werden müssen (z. B. durch Codekarte), um betriebswichtige elektrische oder elektronische Anlagen (z. B. Einspritz- und/oder Zündanlage) mit Strom zu versorgen. Alarme aus Autodiebstahlsicherungen sind in der Regel anonym.
R. Fischer: Elektron. Gefahrenmeldeanlagen (21984);
H. Ekerts: Alarm- u. Warnanlagen (41990);
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O. Bishop: A. (1992);
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B. Wollny: A. (21994).
Universal-Lexikon. 2012.