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Ani|ma|teur 〈[ -tø:r] m. 1〉 Angestellter eines Reiseunternehmens, der für die Unterhaltung u. Freizeitgestaltung einer Reisegesellschaft zuständig ist; oV Animator (2) [frz., „Unterhalter“]
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Ani|ma|teur […'tø:ɐ̯ ], der; -s, -e [frz. animateur = Unterhalter; Initiator, zu: animer, ↑ animieren]:
jmd., der von einem Reiseunternehmen o. Ä. zu dem Zweck angestellt ist, den Gästen Spiele, Sport o. a. Möglichkeiten für die Gestaltung ihres Urlaubs anzubieten.
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Animateur
1) Freizeitberater, moderner Beruf im Fremdenverkehrsgewerbe. Ursprünglich arbeiteten Animateure nur in Ferienclubs, heute auch in größeren Hotels. Ausbildung und Berufsabschluss sind nicht erforderlich. Animateure unterhalten und beschäftigen die Gäste, organisieren Sport- und Freizeitaktivitäten und fördern Kontakte zwischen den Urlaubern.
2) staatlich diplomierter, den Sozialarbeitern in Deutschland vergleichbarer Angestellter in Frankreich, der in der sozialen Erziehung und Erwachsenenbildung arbeitet.
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Ani|ma|teur [...'tø:ɐ̯], der; -s, -e [frz. animateur = Unterhalter; Initiator, zu: animer, ↑animieren]: jmd., der von einem Reiseunternehmen o. Ä. zu dem Zweck angestellt ist, den Gästen durch Veranstaltung von Spielen, Sport o. Ä. Möglichkeiten für die Gestaltung ihres Urlaubs anzubieten: -e stehen hoch im Ansehen. Urlauber von heute wollen „motiviert“ und „aktiviert“ werden (MM 13. 11. 80, 35); Urlaubsdörfer, in denen bei Sport und Spiel -e den Ton angeben (Spiegel 29, 1985, 5).
Universal-Lexikon. 2012.