beiliegend; beigefügt; als Anlage; anbei; beigelegt; angrenzend; benachbart; bei; nahe; daneben; neben
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an|lie|gend ['anli:gn̩t] <Adj.>:1. angrenzend, benachbart:
die anliegenden Grundstücke waren auch betroffen.
2. beigefügt, beiliegend:
Rechnung anliegend.
Syn.: als Anlage, ↑ anbei (Amtsspr.), in der Anlage.
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ạn|lie|gend <Adj.>:
1. angrenzend, benachbart:
-e Grundstücke, Häuser.
2. (Bürow.) beigefügt, beiliegend:
-e Schriftstücke, Kopien.
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Universal-Lexikon. 2012.