Ạrbiter
[lateinisch] der, -s/-,
2) ['ɑːbɪtə, englisch], Buszuteiler, Datenverarbeitung: Baueinheit in einem Computer, die über die Zuteilung des Systembusses (Bus) entscheidet. In einem Rechnersystem existieren in der Regel außer dem Prozessor noch weitere Komponenten, die selbstständig auf den Systembus zugreifen können. Diese werden auch als Master bezeichnet. Zu ihnen gehören z. B. Coprozessoren oder die Prozessoren eines Mehrprozessorsystems. Um zu gewährleisten, dass die Mastereinheiten konfliktfrei auf dem Systembus arbeiten können, synchronisiert der Arbiter diese Einheiten und teilt ihnen den Systembus zu. Der Arbiter entzieht der betreffenden Einheit den Zugriff auf den Bus wieder, wenn eine Unterbrechungsanforderung eines Masters mit höherer Priorität vorliegt. Nach erfolgter Datenübertragung zieht der ausgewählte Master seine Busanforderung selbstständig zurück, und der Buszugriff kann an die nächste Komponente weitergereicht werden.
3) im römischen Recht Schiedsrichter im Zivilprozess; heute veraltet für Schiedsrichter.
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Universal-Lexikon. 2012.