Akademik

Schiedsrichter
Unparteiischer; Referee (fachsprachlich); Schiri (umgangssprachlich)

* * *

Schieds|rich|ter ['ʃi:ts̮rɪçtɐ], der; -s, -, Schieds|rich|te|rin ['ʃi:ts̮rɪçtərɪn], die; -, -nen:
unparteiische Person, die ein Spiel, besonders zwischen Mannschaften, leitet:
der Schiedsrichter pfeift das Spiel an; die Schiedsrichterin gibt einen Strafstoß.
Syn.: Kampfrichter, Kampfrichterin.

* * *

Schieds|rich|ter 〈m. 3
1. 〈Sp.〉 Unparteiischer, der einen Wettkampf beaufsichtigt u. die Entscheidung fällt
2. 〈Rechtsw.〉 Angehöriger eines Schiedsgerichts, Vermittler

* * *

Schieds|rich|ter , der [älter Schiderichter, urspr. = ehrenamtlich bestellter Vermittler in privaten Streitigkeiten, dafür mhd. schideman; 1. Bestandteil zu mhd. schit, schiet = (Ent)scheidung, verw. mit scheiden]:
1. (Rechtsspr.) Angehöriger des Schiedsgerichts.
2. (Ballspiele) jmd., der das Spiel unparteiisch leitet, bei einem Verstoß gegen die Regeln unterbricht, Strafen ausspricht o. Ä.:
R S. ans Telefon!, S., Telefon! (Fußballjargon; Ausruf des Unmuts, wenn eine Entscheidung des Schiedsrichters Missfallen hervorruft).
3. (Sport) Kampfrichter.

* * *

Schiedsrichter,
 
1) Recht: Schiedsgerichtsbarkeit.
 
 2) Sport: englisch Referee [refə'riː], regeltechnisch ausgebildeter Unparteiischer, der die Einhaltung der sportlichen Wettkampfbestimmungen und Spielregeln überwacht. Häufig liegt bei ihm die alleinige Entscheidungsbefugnis (z. B. bei Mannschaftsspielen die meist unanfechtbare »Tatsachenentscheidung«). Besonderheiten (Auswahl): Im Eishockey wird der Schiedsrichter (im Unterschied zu seinen beiden Linienschiedsrichtern) als »Haupt-S.« bezeichnet; alle drei Unparteiischen agieren auf der Spielfläche. Im Fußball unterstützen den Schiedsrichter zwei Schiedsrichterassistenten an den Außenlinien. Im Hockey und Hallenhandball amtieren jeweils zwei gleichberechtigte Schiedsrichter, wobei die Handballschiedsrichter außerhalb des Spielfeldes zusätzlich von einem Zeitnehmer und einem Sekretär unterstützt werden. Im Rugby assistieren dem Schiedsrichter zwei Seitenrichter.
 

* * *

Schieds|rich|ter, der [älter Schiderichter, urspr. = ehrenamtlich bestellter Vermittler in privaten Streitigkeiten, dafür mhd. schideman; 1. Bestandteil zu mhd. schit, schiet = (Ent)scheidung, verw. mit ↑scheiden]: 1. (Rechtsspr.) Angehöriger des Schiedsgerichts: Ü Er hatte ... das Gefühl gehabt, der Streit werde ihm vorgetragen, damit er den S. spiele (M. Walser, Seelenarbeit 118). 2. (Ballspiele) jmd., der das Spiel unparteiisch leitet, bei einem Verstoß gegen die Regeln unterbricht, Strafen ausspricht o. Ä.: der S. pfeift das Spiel an, gibt einen Strafstoß; R S. ans Telefon!, S., Telefon! (Fußball Jargon; Ausruf des Unmuts, wenn eine Entscheidung des Schiedsrichters Missfallen hervorruft). 3. (Sport) Kampfrichter.

Universal-Lexikon. 2012.