festsetzen (auf)
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be|mes|sen [bə'mɛsn̩], bemisst, bemaß, bemessen <tr.; hat:aufgrund von Berechnungen oder genauen Überlegungen in Bezug auf Größe, Menge, Dauer o. Ä. festlegen, einteilen:
er hat den Vorrat zu knapp bemessen; eine zu kurz bemessene Zeit.
Syn.: ↑ berechnen.
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be|mẹs|sen 〈V. tr. 183; hat〉
1. abmessen
2. (nach einem Vorbild) einrichten
● unsere Zeit ist knapp, kurz \bemessen wir haben nur wenig Zeit
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be|mẹs|sen <st. V.; hat:
a) [nach Berechnung od. Schätzung] festlegen, zuteilen, dosieren;
b) <b. + sich> nach etw. berechnet, festgelegt werden:
die Steuern bemessen sich nach dem Einkommen;
knapp bemessene Zeit.
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be|mẹs|sen <st. V.; hat: a) [nach Berechnung od. Schätzung] festlegen, zuteilen, dosieren: dass man den Wintervorrat an Schnaps zu knapp bemessen habe (Bergengruen, Rittmeisterin 132); er hat das Trinkgeld reichlich bemessen; seine Anforderungen nach etw. b.; b) <b. + sich> nach etw. berechnet, festgelegt werden: die Steuern bemessen sich nach dem Einkommen; Die Idee, dass der Lohn sich nach den Bedürfnissen b. sollte, ist mir nicht geläufig (Frisch, Montauk 174); knapp bemessene Zeit.
Universal-Lexikon. 2012.