Bauverwaltung,
im engeren Sinn der Teil der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, der sich mit Errichtung und Erhaltung öffentlicher Bauanlagen beschäftigt. Hierfür sind nach Landesrecht staatliche oder kommunale Behörden (Bauämter) zuständig; diese sind in der Regel Sonderbehörden, die sich auf der unteren Ebene nach Sachaufgaben gliedern (z. B. Hochbau-, Wasserbau-, Straßenbauamt). Oberste Baubehörde ist in der Regel der entsprechende (Landes-)Fachminister (z. B. der Finanzminister für die Staatshochbauämter). Für den Bund bestimmt das Gesetz über die Bundesbauverwaltung vom 18. 3. 1975 den Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur obersten Bundesbaubehörde, die Bundesbaudirektion zur Oberbehörde. Im weiteren Sinn gehören zur Bauverwaltung die Ämter, denen die Bauaufsicht entsprechend den Landesbauordnungen obliegt.
Universal-Lexikon. 2012.