verantwortlich
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zu|stän|dig ['ts̮u:ʃtɛndɪç] <Adj.>:(für ein bestimmtes Sachgebiet) verantwortlich; kompetent:
an die zuständige Stelle verwiesen werden; für die Müllbeseitigung bin ich nicht zuständig.
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zu|stän|dig 〈Adj.〉
1. zur Sache gehörig, dafür vorgeschrieben
2. zur Bearbeitung einer Sache berechtigt bzw. verpflichtet
● die \zuständige Behörde; der für diesen Fall \zuständige Richter; an \zuständiger Stelle wusste man bereits davon; wer ist dafür \zuständig?; niemand will dafür \zuständig sein; \zuständig nach Wien 〈österr.〉 heimatberechtigt in W., Bürger der Stadt W. [zu zustehen in der Bedeutung „zu etwas bestimmt sein“]
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zu|stän|dig <Adj.>:
1. zur Bearbeitung, Behandlung, Abwicklung von etw. berechtigt, verpflichtet, dafür verantwortlich; die Kompetenz für etw. besitzend; kompetent:
die -e Behörde, Stelle;
das -e Amt, Gericht;
die Genehmigung wurde von -er Seite erteilt;
dafür sind wir nicht z.;
es fühlte sich niemand z.
2.
☆ z. nach (österr. Amtsspr.; heimat-, wohnberechtigt in: sie ist nach Linz z.)
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zu|stän|dig <Adj.>: 1. zur Bearbeitung, Behandlung, Abwicklung von etw. berechtigt, verpflichtet, dafür verantwortlich; die Kompetenz für etw. besitzend; kompetent: die -e Behörde, Stelle; das -e Amt, Gericht; die Genehmigung wurde von -er Seite gegeben; dafür sind wir nicht z.; es fühlte sich niemand z.; worunter sie das für menschliches Fühlen und Denken -e Zentralorgan verstanden (Stern, Mann 278). 2. nur in der Verbindung z. nach (österr. Amtsspr.; heimat-, wohnberechtigt in): Sie sind nach Eisenstadt z. (Sobota, Minus-Mann 53).
Universal-Lexikon. 2012.